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enthält normalerweise Beiträge in chronologischer Reihenfolge, wobei neue Beiträge meistens oben stehen. Beiträge enthalten dynamische Inhalte.
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sind statisch. Sie werden einmal angelegt und können später bearbeitet und aktualisiert werden. Bestimmte Inhalte sollen immer zu sehen sein, sie sind statisch (z.B. Impressum, Kontakt usw.)
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Sie machen nun Ihre erste Erfahrung mit Gutenberg. Durch Änderung der Überschrift ändert sich auch der Name des Beitrags in Über mich.

Über-mich Seite
Diese Seite ist sehr wichtig, denn sie ist sicherlich eine der am meisten angeklickten Seiten in Ihrem Webauftritt. Sie sollte als Link im Menü ziemlich weit links stehen.
Berichten Sie kurz über sich, wer Sie sind, was Sie tun und was Sie anbieten. Fügen Sie möglichst auch ein Foto hinzu. Kommentare haben auf dieser Seite nichts zu suchen.
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Kontakt-Seite
Zwar muss Ihr Impressum auch eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme enthalten, aber vielleicht wollen Sie es Ihren Website-Besuchern ja erleichtern, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen? Vielleicht wartet eine tolle Geschäftsgelegenheit bei der nächsten Kontaktaufnahme auf Sie. Die Lösung ist ein benutzerfreundliches Kontaktformular. Einfach auszufüllen, keine
überflüssigen Felder und ohne CAPTCHA-Buchstabensalat, denn dies lässt sich auf vielfache Art und Weise umgehen. Am beliebtesten ist Contact Form 7, denn für ein einfaches Kontaktformular mit Absender und Nachrichtenfeld benötigen Sie nur wenige Mausklicks.

Impressum
Selbst wenn Sie noch in der Planungsphase für die Website-Inhalte sind, zwei Seiten müssen Sie schon jetzt anlegen. Wer Inhalte publiziert, der braucht, von wenigen Ausnahmen abgesehen,
ein Impressum. Und wer in irgendeiner Weise Daten über seine Besucher sammelt, der braucht eine Datenschutzerklärung. Noch ein Tipp: Suchen Sie nach »Impressumsgenerator«, finden Sie per Google beliebte Websites, die nach ein paar Angaben Standardtexte ausspucken, die sehr wohl für Ihre Website genügen können. Das ersetzt natürlich nicht die Konsultation eines Rechtsanwalts,
der sich auf Fragen des Internetrechts spezialisiert hat.

Datenschutz
Wer personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, der muss den Betroffenen aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen über die Verwendung seiner Daten unterrichten. Welche Informationen Sie dem Betroffenen genau bereitstellen müssen, können Sie dem Katalog des Art. 13 DSGVO entnehmen. Eine Datenschutzerklärung muss dabei Antwort auf Fragen geben können, die Betroffene sich berechtigterweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten stellen könnten:
Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?
Was passiert mit den erhobenen Daten?
Warum werden überhaupt Daten erhoben?
Werden die erhobenen Daten an Dritte weitergegeben?
Findet ein grenzüberschreitender Datenverkehr statt?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten?
Datenschutzerklärung-Generator

auch dieser Generator ersetzt keinen Rechtsanwalt, aber die Texte sind ganz brauchbar.